„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW fahren.
Voraussetzungen für diesen Führerscheinkurs:
Mindestalter von 24 Jahren ( 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A2) ( 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)
Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
Bescheinigung über Sehtest
Aufwendungen: Grundpreis + Ausbildungsfahrten à 45 Minuten + Sonderfahrten a 45 Minuten (12 Pflichtstunden) + Sonderfahrten a 45 Minuten (6 Pflichtstunden bei Vorbesitz A1 oder A2) + Vorstellung zur Theorie-Prüfung + Vorstellung zur Praxis-Prüfung Hinzu kommen zusätzlich TÜV Gebühren und digitale Lehrmittel.
Der Führerschein der Klasse schließt den Führerschein der Klasse A1 und A2 sowie AM ein.
Theoriestunden: Teilnehmer ohne Führerscheinvorbesitz benötigen 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Klassenspezifischen Stoff für die Klasse A.
Für Teilnehmer, die bereits einen Führerschein besitzen sind es nur 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Stoff für die Klasse A.
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